„Die Ölspurbeseitigung im
Nassreinigungsverfahren ist
Stand der Technik."

„Die Verkehrsflächenreiniger und Unfallstellensanierer verdienen für Ihre Kompetenz und ihre geleistete Arbeit Anerkennung und Respekt. Sie schaffen Sicherheit, sie erhalten Werte, sie schützen die Umwelt. In unser aller Interesse."

Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen – Ein Thema, das mehr Aufmerksamkeit braucht und verdient

Allgemein:

Um die maschinelle Verkehrsflächenreinigung, insbesondere die Ölspurbeseitigung findet derzeit, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Kostenträgern, in der Regel Versicherer, und der, in den vergangenen Jahren um die Verkehrsflächenreinigung gewachsenen Branche statt. Dabei werden vor Gerichten und über Gutachter immer wieder dieselben, an sich längst beantworteten Fragen diskutiert.

Die Beweggründe hierfür sind unterschiedlich. In erster Linie geht es aber um die Kosten, die in der Regel über die Haftung des Verursachers, meistens eines Verkehrsteilnehmers an dessen Haftpflichtversicherer weitergegeben werden. Auf den ersten Blick scheinen die Kosten einer maschinellen Nassreinigung tatsächlich höher, als sie durch die herkömmlichen Arbeitsweisen, beispielsweise das Aufbringen und Abkehren von Ölbindemitteln bisher entstanden sind. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch ein völlig anderes Bild. Tatsache ist, dass die herkömmlichen Methoden, wie sie zum Großteil heute noch von Feuerwehren und Einsatzkräften bei Havarien und Verkehrsunfällen mit Austritt Umwelt- und Verkehrssicherheit gefährdender Betriebstoffe angewandt werden, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Ein Problem, das sich durch die Tatsache verschärft, dass die geltenden Richtlinien sehr unterschiedlich gehandhabt- oder teilweise gar nicht beachtet werden. Würde diese Richtlinie konsequent umgesetzt, wäre der Aufwand bei einer konventionellen Beseitigung erheblich höher und könnten mit einer maschinellen Abreinigung in den allermeisten Fällen nicht konkurrieren. Eine nicht vollständig durchgeführte Beseitigung von Kohlenwasserstoffen nach Unfällen aber bedeutet im Umkehrschluss, dass auch der Haftende nicht vollständig für die Auswirkungen, des vom ihm verursachten Schadens aufkommt. Im Ergebnis werden so Folgeschäden in Kauf genommen, die in ihrer Dimension die Kosten für eine maschinelle Beseitigung der eigentlichen Ursache, nämlich der Ölspur nach dem heutigen Stand der Technik um ein Vielfaches überschreiten.

Die deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und das technische Hilfswerk (THW) haben vor Jahren eine Richtlinie entwickelt, das DWA Merkblatt 715, welche exakt und begründet beschreibt, wie im Falle des Austritts Verkehr- und Umwelt gefährdender Stoffe vorzugehen ist. Diese Richtlinie ist vielen Handelnden vor Ort nur beiläufig oder gar nicht bekannt. So werden zugunsten zügiger Räumung von Unfallstellen immer wieder grundlegende Sorgfaltspflichten verletzt, unter Inkaufnahme gravierender Risiken. Dies macht die Beseitigung eines Einzelschadens zunächst scheinbar günstiger, birgt aber erhebliche verkehrssicherheitstechnische Gefahren und gesamtwirtschaftliche Folgeschäden in sich. Zusammenfassend kann man sagen, dass hier Gefahren und Kosten auf die Allgemeinheit, also den Verkehrsteilnehmer und Steuerzahler abgewälzt werden, solange auf der Straße im Falle einer Extremverschmutzung nicht sachgemäß gearbeitet wird.

Die angedeuteten Folgeschäden sind unter Sachverständigen und Gutachtern unstrittig. Die Entwicklung neuartiger Betriebsstoffe, insbesondere additierter Mehrbereichsöle, Hydrauliköle und vor allem so genannte „Bioöle“ bringt in diesem Zusammenhang ernorme Probleme mit sich. Eine, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Erhöhung des Bioanteils in Dieselkraftstoffen, spielt hier ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle. So gehen bestimmte Kohlenwasserstoffe mit dem Bitumenasphalt im entsprechenden Milieu Verbindungen ein, die die Fahrbahndecke nachhaltig schädigen und neben Rissen und Löchern auch gravierende Sicherheitsrisiken durch die Bildung weicher und schmieriger Stellen im Belag nach sich ziehen. Bei sachgemäßer und restloser Beseitigung werden diese Risiken vermieden. Bei unsachgemäßer Beseitigung erhöht sich sowohl das Unfallrisiko als auch die Notwendigkeit kostenintensiver Fahrbahnbelagserneuerungen. In der Summe sind dies Millionenbeträge, die durch Baulastträger wie Bund Länder und Gemeinden aufgebracht werden müssen.

Die maschinelle Ölspurbeseitigung im Nassreinigungsverfahren stellt in diesem Kontext eine ideale Lösung dar.

Derzeit kommen unterschiedliche Varianten des Nassreinigungsverfahrens auf Verkehrsflächen zum Einsatz. Die Hochdruck-Vakuum-Technik arbeitet in erster Linie mit hohen Drücken und Temperaturen, das so genannte Scheuer-Schrubb-Verfahren basiert hauptsächlich auf mechanischer Einwirkung durch Bürstensysteme und ebenfalls hohen Temperaturen. Mit Hilfe stark verdünnter Tenside lösen diese Systeme Kohlenwasserstoffe nahezu restlos aus Asphaltbelägen und sonstigen Verkehrsflächen heraus. Die in den vergangenen Jahren gewachsene Branche von Entwicklern und Zulieferern entwickelt diese Systeme kontinuierlich weiter. So werden in einzelnen Spezialmaschinen die unterschiedlichen Technologien bereits erfolgreich und hoch effizient kombiniert.

Unabhängig von ihrer Ausprägung zeichnen sich die derzeit im Markt befindlichen Systeme alle durch folgende Eigenschaften aus:

Die Systeme sind geschlossen. Das heißt: Die eingesetzten Reinigungsmittel und der ausgetretene Betriebsstoff werden rückstandslos auf-, und somit vollständig aus dem Umweltkreislauf genommen.

Die Systeme sind gründlich. Das heißt: Auf der fachgemäß abgereinigten Fläche bleiben keine Rückstände zurück. Ein Aufschwimmen verbliebener Ölreste aus tieferen Asphaltporen bei Niederschlägen und damit die Bildung erneuter, die Sicherheit gefährdender Schmierfilme auf dem Asphalt ist praktisch ausgeschlossen.

Die Systeme sind schnell. Das heißt: Sie werden in der Regel von nur einem Maschinisten bedient und reinigen in kurzer Zeit große Flächen ab. Nach Abschluss der Arbeiten kann die Verkehrsfläche sofort und uneingeschränkt wieder freigegeben werden. Einschränkungen durch die Errichtung mobiler Baustellen durch Nachreinigungsmaßnahmen oder Geschwindigkeitstrichter entfallen vollständig.

In der Konsequenz wirken sich diese Vorzüge in jeder Hinsicht positiv auf Umwelt und Verkehrssicherheit aus. Bedenkt man alleine, welcher volkswirtschaftliche Schaden täglich durch die Bildung von Staus an Bau- und Engstellen stark frequentierter Verkehrswege entsteht, scheinen diese Verfahren eigentlich schon alternativlos. Darüber hinaus ist unter dem Aspekt der Verkehrsicherheit jeder Stau eine Gefahr für den anrollenden nachfolgenden Verkehr. Ungebremstes Auffahren auf Stauenden sind mit die häufigsten Ursachen für schwerste Unfälle und Massenkarambolagen. Der weitaus größte Teil der im gewerblichen Einsatz befindlichen Maschinen wurden durch die Gütegemeinschaft der Verkehrsflächenreiniger und Unfallstellensanierer (RAL-GGVU) auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft und ihre Effizienz anhand von Gleitreibmessungen belegt. Der kürzlich gegründete Verband der Verkehrsflächenreiniger und Unfallstellensanierer Deutschland (VVU) macht diese Standards ebenfalls zur Bedingung einer Mitgliedschaft. Systeme, die das RAL-GGVU Prüfsiegel (LKM) tragen, erreichen eine Wiederherstellung der Fahrbahngriffigkeit von mindestens 90% des Ursprungswertes, die meisten liegen deutlich darüber. Laut DWA Richtlinie wären nur 80% ausreichend. Diese Werte lassen sich auf konventionellem Wege nur unter erheblichem Aufwand an Zeit und Personal erzielen und sind in der Regel mit massiven Verkehrsbehinderungen verbunden.

Doch die Branche tut sich schwer. Dies ist ein Stück weit ihrer Jugend geschuldet - die ernstzunehmende Entwicklung dieser Branche begann vor ca. 10 Jahren - zum anderen dem klaren Fehlverhalten einiger Marktteilnehmer, was zwischenzeitlich dazu geführt, dass Teile der Branche und der Kostenträger nur noch über Ihre Anwälte kommunizieren. Dieses massiv gestörte Verhältnis zu entspannen, zu einem partnerschaftlichen Miteinander zu gelangen und in einer gemeinsamen Anstrengung dafür zu sorgen, dass alle Beteiligten sich wieder mit Respekt und Verständnis für die Belange des anderen begegnen – Das ist das erklärte Ziel des VVU.