Streit und kein Ende - Ein Kommentar
Die maschinelle Ölspurbeseitigung im Nassreinigungsverfahren ist heute Stand der Technik. Sie schafft Sicherheit, erhält Werte und schützt die Umwelt. Die Nassreinigung verdrängt den Ölbinder. Die Gaslaterne wurde einst auch durch die Glühbirne verdrängt. Was ist daran schlecht?
Die modernen Nassreinigungsverfahren mögen in ihrer Bedeutung nicht so epochal sein wie die Glühbirne, ein paar Dinge haben sie doch gemeinsam. Sie waren und sind innovativ und beseitigen Gefahren, bzw. haben sie beseitigt. Die Glühbirne schaffte Sicherheit. Häuser brannten nicht mehr ab und Menschen erstickten nicht mehr im Schlaf. Durch die Nassreinigung werden Unfälle verhindert, Böden und Wasser weniger vergiftet, und Werte erhalten. Eigentlich eine feine Sache, müsste man meinen.
Glaubt man aber ihren Gegnern, maßgeblich den Haftpflichtversicherern, so ist die Nassreinigung nur ein billiges Instrument zur Wertschöpfung um den Verkehrsunfall. Sie werden nicht müde, ihren Nutzen zu bestreiten und die Ölspurbeseitiger insgesamt für das unehrenhafte Verhalten Einzelner in moralische Sippenhaft zu nehmen. Dabei werden stets und ständig dieselben Vorwürfe erhoben: Künstlich hoch getriebener Aufwand, sittenwidriges kaufmännisches Gebaren bis hin zum Betrug.
Diese Dinge gab es. Es gab und gibt sie, wie es sie immer gibt, wenn neue Segmente in alten Märkten entstehen. Die Kapitalmärkte geben hier ein leuchtendes Beispiel. Das Prinzip ist immer das gleiche. Ein paar entfesselte Zocker bringen einen ganzen Berufsstand in Verruf.
Dadurch gerät eine nicht geringe Anzahl seriöser Unternehmen unter erheblichen Druck. Unternehmen, die in innovative Technologien investieren, Arbeitsplätze schaffen, und in einem zunehmend rauer werdenden Markt täglich ums Überleben kämpfen. Dieser Druck wird durch diejenigen ausgeübt, die sich beharrlich weigern, das zu tun, was Teil der Verpflichtungen ist, die sie kraft ihrer Verträge mit ihren Kunden eingegangen sind. Nämlich, jene von Schäden freizustellen, die durch deren Kraftfahrzeuge verursacht wurden.
Gezielt macht man sich juristische Unschärfen zunutze, um berechtigte Ansprüche auszuhebeln. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein Anspruch von einer Kommune, einem privat Geschädigten oder einem gewerblichen Verkehrsflächenreiniger angemeldet wird. Einfach erst einmal ablehnen ist ein probates Mittel, kann man doch davon ausgehen, dass nur ein Bruchteil offener Forderungen gerichtlich geklärt wird, weil sich das Gros kleiner und mittelständischer Unternehmen den Gang durch die Instanzen gar nicht leisten kann. Nichtzahlen ist also ein gutes Geschäft. Warum etwas daran ändern?
Vor diesem Hintergrund ist es auch gar nicht verwunderlich, dass die fast schon rührenden Vermittlungsversuche einzelner Gruppen und Organisationen der Ölspurbeseitigerbranche regelmäßig im Sande verlaufen. Abgesehen von wenigen Einzelvereinbarungen, die zumeist mit erheblichen Nachlässen erkauft werden, hat kein noch so verlockendes Angebot zu ernsthaften Gesprächen zwischen Kfz-Haftpflichtversicherern und der Branche an sich geführt.
Auch der, im Februar dieses Jahres gegründete Verband der Verkehrsflächenreiniger und Unfallstellensanierer (VVU) gab sich der Hoffnung hin, es wäre im konstruktiven Dialog eine Gruppenübergreifende Lösung zu erzielen. Die derzeitige Entwicklung gibt zu dieser Hoffnung allerdings keinen Anlass. Während einige Gesellschaften noch regulieren, schwenken andere zunehmend auf den aggressiv kämpferischen Kurs der Hardliner ein. Das Ziel ist klar: Das lästige Phänomen Nassreinigung an den Rand und ins wirtschaftliche Aus zu bugsieren. Natürlich wird man dies seitens der Versicherungswirtschaft nicht offen bekennen. Es hilft im Zweifel immer noch der hoch erhobene moralische Zeigefinger und das ebenso hohe Lied auf verloren gegangenes Vertrauen und mangelnde Transparenz. Ein manchmal etwas sehr hoher Zeigefinger, bedenkt man, wer ihn da ausstreckt.
Es werden schlussendlich doch der Gesetzgeber und die Gerichte zu entscheiden haben, ob sich die Nassreinigung durchsetzt. Ihre Vorteile liegen klar auf der Hand. Die modernen Nassreinigungsverfahren sind innovativ, schützen die Umwelt, erhalten Werte und schaffen Arbeitsplätze. Und ihre Anbieter sind per se keine Wegelagerer, auch wenn es Ausnahmen gibt. Diese als solche zu entlarven, wäre mit den heutigen Nachweismethoden kein Problem.
Die derzeitige Blockadehaltung einzelner Kfz-Haftpflichtversicherer ist mitnichten das Ergebnis einer Vertrauenskrise, sondern eines mörderischen Wettbewerbs um Versicherungs-nehmer und knallharter wirtschaftlicher Fakten. Betrachtet man allerdings die aktuellen Ereignisse um die Laufzeitverlängerungen der AKWs, Stuttgart 21 oder das bayerische Rauchverbot, muss man den Mut nicht verlieren. Natürlich haben auch diese Dinge in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung andere Dimensionen. Das Prinzip ist jedoch das gleiche. Unabhängig vom eigenen Standpunkt zeigen diese Ereignisse nämlich eines – Die Macht der öffentlichen Meinung - Und was dem einen sein Wähler, ist dem anderen sein Beitragszahler.
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